Aufsichts- und Kontrollinstanzen

Redi AG Treuhandbüro für Heime, Freiestrasse 11, Postfach, 8501 Frauenfeld
Die Kontrollstelle überprüft jährlich das Finanz- und Rechnungswesen der Institution, den Jahresabschluss mit Erfolgsrechnung und Bilanz und ob eine Risikoüberprüfung durch den Stiftungsrat erfolgt ist. Die Kontrollstelle wird alle 2 Jahre vom Stiftungsrat gewählt.

Sozialamt Kanton Thurgau, Soziale Einrichtungen, Promenadenstrasse 16, 8510 Frauenfeld
Das Sozialamt erteilt die Bewilligung zur Führung des Wohnheims mit integrierter Beschäftigung, überprüft regelmässig den Heimbetrieb und ist oberste Instanz für Beschwerden, die das Wohnheim betreffen. Seit Inkrafttreten des NFA 2008 ist das Sozialamt auch zuständig für die Leistungsverträge, die Kontrolle der Betriebsrechnung und für die Auszahlung der Betriebs- und Investitionsbeiträge.

Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS), Bernstrasse 103, 3052 Zollikofen
Unser Heim wurde 2002 erstmals von der SQS nach den Qualitätsrichtlinien BSV / IV-2000 zertifiziert. Die Qualitätsüberprüfungen der SQS erfolgen nach kantonaler Vorgabe.

Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, Poststrasse 28, Postfach 1542, 9001 St. Gallen
Die Stiftungsaufsicht überwacht die Stiftung als Organisation. Auf Basis der Statuten und Reglemente der Stiftung überprüft sie jährlich deren Tätigkeit anhand Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisionsbericht.

Handelsregisteramt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld
Die Stiftung Lerchenhof ist unter der Firmennummer CHE-106.054.696 eingetragen.